Veranstaltung: | Mitgliederversammlung zur Nominierung der Kandidat*innen für die Kommunalwahl 2020 |
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Tagesordnungspunkt: | 3.1. Erläuterung und Abstimmung des Wahlverfahrens |
Antragsteller*in: | Vorstand KV (dort beschlossen am: 10.03.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.03.2020, 15:49 |
A1: Verfahren für die Aufstellung des Wahlvorschlags des Kreisverbandes Hochsauerland von BÜNDNIS90 / DIE GRÜNEN
Antragstext
Beschlossen vom Vorstand am 10.03.2020
1. Wahlgänge, Quorum, Quotierung und Vorstellung der Kandidierenden (für
Kreistagsreserveliste und Wahlkreise)
• Wahlberechtigt in allen Einzelwahlen sind die Mitglieder von Bündnis 90 / Die
Grünen, die zum Zeitpunkt der Zusammenkunft der Mitgliederversammlung im
Hochsauerlandkreis tatsächlich wahlberechtigt sind (d.h. im Hochsauerland den
Hauptwohnsitz haben). Mitglieder im Kreisverband Hochsauerland, die ihren
Erstwohnsitz nicht im Hochsauerland haben, haben kein Stimmrecht.
Nach Abschluss der Einzelwahlen wird eine Schlussabstimmung über den gesamten
Wahlvorschlag durchgeführt, in der nur die Mitglieder von Bündnis 90 / Die
Grünen wahlberechtigt sind.
• Die Wahlen finden geheim und mit Hilfe von Wahlzetteln statt.
• Für alle Wahlen gilt das Frauenstatut von Bündnis 90 / Die Grünen
(Bundesverband) in seiner aktuellen Form. Demnach sind Frauen bei Listenwahlen
die ungeraden Plätze vorbehalten. Sollte keine Frau auf einen für Frauen
vorbehaltenen Platz kandidieren oder gewählt werden, bleiben diese und ggf.
weitere Plätze unbesetzt. Die Wahlversammlung kann diese Plätze für Bewerbungen
von Männern freigeben, wobei die anwesenden Frauen ein Frauenvotum beantragen
können und die Mehrheit der Frauen ein Vetorecht hat. Von dem Begriff „Frauen“
werden alle erfasst, die sich selbst so definieren.
• Der Wahlmodus wird wie folgt festgelegt:
➢ 1. Wahlgang: Es wird die Person gewählt, die mehr als 50% der Stimmen auf sich
vereinigt, andernfalls folgt ein 2. Wahlgang.
➢ 2. Wahlgang: Es können die beiden bestplazierten erneut zur Wahl antreten.
Gewählt ist die Person, die mehr als 50% der Stimmen auf sich vereinigt,
andernfalls folgt ein 3. Wahlgang. Bei Stimmgleichheit mehrerer Kandidat*innen
können neuen Kandidat*innen antreten.
➢ 3. Wahlgang: Es können nur die zwei anhand der Stimmenzahlen höchstplatzierten
Kandidat*innen aus dem 2. Wahlgang antreten. Gewählt ist die Person, welche die
einfache Mehrheit auf sich vereinigt.
• Die Zeit für die Vorstellung der Kandidierenden beträgt für die Listenplätze
1-10 höchstens 3 Minuten pro Kandidat*in, für die Listenplätze ab einschließlich
11 höchstens 1 Minuten pro Kandidat*in.
• Kandidat*innen von Listenplatz 1 bis 6 können von Mitglieder höchstens 5
Minuten lang Fragen gestellt werden. Allen weiteren Listenplätzen höchstens 3
Minuten lang befragt werden.
2. Wahl der Reserveliste für die Wahl des Kreistages
• Die Wahl der Reserveliste erfolgt vor der Besetzung der Wahlkreise.
• Die Plätze 1-10 werden einzeln gewählt, die Plätze ab 11 im Block.
• Nach der Wahl der Reserveliste gibt es eine Pause und Möglichkeit zur
Besprechung über die Kandidaturen auf Wahlkreise.
3. Besetzung der Kommunalwahlkreise
• Vor Beginn des Wahlverfahrens geben alle Kandidierenden bei der technischen
Antragskommission ihren präferierten Wahlkreis an.
• Anschließend folgt die Wahl der Wahlkreise jeweils einzeln.
• Strittige Wahlkreise werden zuerst gewählt.
• Präferenzen können jederzeit geändert werden. Wer auf einen Wahlkreis nicht
gewählt wurde, wird von der Versammlungsleitung nach einer neuen Präferenz
gefragt.
• Gibt es keine strittigen Wahlkreise mehr, so werden die verbliebenen
Wahlkreise im Block gewählt.
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